Voraussetzung zur Unterbringung:
1) Nachweis über gültige Impfungen gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Tollwut, Parvovirose und Zwingerhusten. Der Impfpass verbleibt während der Aufenthaltsdauer bei der Hundepension.
2) Verabreichung des Medikamentes Frontline ( oder ähnl.) zur Flohprophylaxe mindestens zwei Tage vor Abgabe des Hundes. Bei akutem Befall ist zusätzlich ein abtötendes Mittel anzuwenden.